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Neuregelung der EEG-Umlage würde KWK-Ausbau zum Erliegen bringen

Das BHKW-Infozentrum befürchtet aufgrund der geplanten Neuregelung der EEG-Umlage einen massiven Zubau-Rückgang im KWK-Bereich sowie ein Moratorium an KWK-Neuinstallationen im Spätjahr 2014.
Novelle des EEG bedroht Ausbau klimaschonender KWK-Anlagen und neuer Speichertechnologien (Bild: Mark Tilly, fotolia.com)
Novelle des EEG bedroht Ausbau klimaschonender KWK-Anlagen und neuer Speichertechnologien (Bild: Mark Tilly, fotolia.com)

(pressebox) (Rastatt, 23.01.2014) Gemäß der Koalitionsvereinbarung hält die Bundesregierung am Ausbauziel für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) fest. 25% der Stromerzeugung sollen im Jahre 2020 aus KWK-Anlagen stammen.
Die Erreichung dieses Ziels hält das BHKW-Infozentrum Rastatt aufgrund des gerade beschlossenen Eckpunktepapiers für die Reform des EEG für völlig unrealistisch.

"Problemfall" Eigenstromprivilegierung
Derzeit ist die Eigenstromnutzung von der EEG-Umlage, die inzwischen mehr als 6 Cent/kWh beträgt befreit. Diese sogenannte Eigenstromprivilegierung war in den vergangenen Monaten Gesprächsthema bei vielen teils sehr emotional geführten Diskussionsrunden.

Was im Eckpunktepapier der EEG-Novelle steht
Im Eckpunktepapier der EEG-Novelle wird als politischer Wille angekündigt, dass „im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird“. Alle neuen Eigenstromerzeuger sollen mit einer Mindestumlage an der Grundfinanzierung des EEG beteiligt werden, wobei die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen gewahrt und für kleine KWK-Anlagen eine Bagatellgrenze eingefügt werden soll.

Was in der Anlage zum Eckpunktepapier der EEG-Novelle steht
Man kann zu dem Ansinnen einer EEG-Umlage auf den Eigenstrombedarf insbesondere bei EE-Anlagen (z. B. Photovoltaik und Biomasse) aber auch bei KWK-Anlagen unterschiedliche Meinungen vertreten. Grundsätzlich klingen die Textpassagen des Eckpunktepapiers aber politisch besonnen und eher ausgeglichen.
Die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung zur EEG-Umlage in der „Anlage zum Eckpunktepapier“ hat aber mit den besonnen gewählten Begriffen nichts mehr zu tun.

Die Fakten
- Neue KWK-Anlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen für den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom 70% der EEG-Umlage zahlen – das wären derzeit fast 4,4 Cent/kWh.
- Bestehende KWK-Anlagen und EE-Anlagen sollen für den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom ab Inkrafttreten des neuen EEG (August 2014) fast 1 Cent/kWh zahlen.
- Die Bagatellgrenze (EEG-Umlagebefreiung) gilt für Neu- und Alt-Anlagen lediglich bis 10 kW elektrischer Leistung und dann auch nur für die ersten 10.000 kWh.

In dem Bericht „Neues EEG würde den KWK-Ausbau zum Erliegen bringen“ wurde auf dem BHKW-Infozentrum ein Bericht veröffentlicht, der sich mit den Fragestellungen rund um die Auswirkungen der geplanten EEG-Novelle beschäftigt und die Original-Textpassagen aus dem Eckpunktepapier auflistet.

Den Bericht können Interessierte auf der Seite http://www.bhkw-infozentrum.de/... einsehen.

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

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Datei-Anlagen:
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