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(pressebox) (Rastatt, 20.12.2013) BHKW-Betreiber müssen jedes Jahr bestimmte Anträge bei den zuständigen Behörden einreichen, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen bzw. eine Rückerstattung der Energiesteuern erhalten zu können.
Das BHKW-Infozentrum Rastatt (http://www.bhkw-infozentrum.de) weist in einem Beitrag auf seinen Internetseiten darauf hin, dass BHKW-Betreiber u. a. bis zum 31.12.2013 die Anträge für die Energiesteuer-Rückerstattung für das Jahr 2012 stellen müssen. Ansonsten verfällt der Anspruch für das Jahr 2012.
Dabei sind angesichts der neuen gesetzlichen Vorgaben einige wichtige Aspekte zu beachten. Auch für KWK-Anlagen, die bereits mehrere Jahre in Betrieb sind, müssen aufgrund der Veränderungen beim Energiesteuerrecht unter Umständen deutlich aufwändigere Erstanträge gestellt werden, um eine vollständige Rückerstattung erhalten zu können.
Außerdem sollten BHKW-Betreiber, die ihre BHKW-Anlage im Jahre 2013 erstmalig in Betrieb genommen haben und KWK-Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz erhalten wollen, noch in diesem Jahr den Zulassungsantrag beim BAFA stellen.
Ansprechpartner:
Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer
Frau Annekatrin Rolle
Grafik, Marketing
Telefon: +49 (7222) 988-267
Fax: +49 (7222) 158-913
Zuständigkeitsbereich: Internetseiten, Marketing, Grafiken
Über BHKW-Infozentrum GbR:
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/...).
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Aufgebaut wird derzeit eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion, die ab April/Mai 2014 auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) sowie auf dem dann neu gestalteten BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) eingesehen werden kann.
Eine Übernahme der Pressemeldung wir erlaubt - jedoch nur bei Nennung der Quelle (BHKW-Infozentrum Rastatt). Eine Verlinkung zur Webseite des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de) wird ausdrücklich begrüßt.
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