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Förderung für Wärme- und Kältespeicher für KWK- und BHKW-Anlagen wird vereinfacht

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erlässt Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für Speicher gemäß KWK-Gesetz (KWKG 2012)
Wärme- und Kältespeicher werden im Rahmen des KWK-Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen gefördert (Bild: Feuron)
Wärme- und Kältespeicher werden im Rahmen des KWK-Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen gefördert (Bild: Feuron)

(pressebox) (Rastatt, 08.08.2012) Mit Datum vom 26. Juli 2012 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für Speicher mit einem Volumen bis zu 5 Kubikmetern Wasseräquivalent erlassen. Seit dem 07. August 2012 ist die Allgemeinverfügung gültig.

Auf Grundlage des KWK-Gesetzes 2012 (§ 6b Absatz 5) soll die Allgemeinverfügung die Zulassung von Wärme- und Kältespeichern vereinfachen.
Um in den Genuss der vereinfachten Anmeldeprozedur zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel eine gewisse Speicherkapazität. Außerdem muss die KWK-Anlage über Informations- und Kommunikationstechnologien verfügen, um Signale des Strommarktes zu empfangen und technisch in der Lage sein, auf diese zu reagieren.

Eine Auflistung der Voraussetzungen erfolgt in dem ausführlichen Bericht des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/...). Dort ist auch der Text der Allgemeinverfügung erhältlich.

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