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Neues KWK-Gesetz tritt am 19. Juli 2012 in Kraft

Neue Bestimmungen zur KWK-Förderung traten am 19.07.2012 für neu in Betrieb genommene sowie modernisierte KWK-Anlagen in Kraft.
KWK-Gesetz 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Quelle: Bundesanzeiger-Verlag)
KWK-Gesetz 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Quelle: Bundesanzeiger-Verlag)

(pressebox) (Rastatt, 19.07.2012) Am 18. Juli 2012 wurde das KWK-Gesetz 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat am 19. Juli 2012 das neue KWK-Gesetz 2012 in Kraft.

Durch das KWK-Gesetz werden in Deutschland fossil betriebene KWK-Anlagen gefördert. Diese erhalten über einen befristeten Zeitraum einen KWK-Zuschlag auf den produzierten KWK-Strom gezahlt.
Außerdem fördert das KWK-Gesetz den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie die Realisierung von Wärme- und Kältespeichern, sofern diese überwiegend mit KWK-Wärme betrieben werden. Auch KWK-Anlagen, die mit Biomasse betrieben werden, können die Wärmenetze und Wärmespeicher mittels KWK-Gesetz fördern lassen.

Für alle BHKW-Anlagen mit einem Inbetriebnahmezeitpunkt ab dem 19. Juli 2012 gelten nunmehr die Bestimmungen des neuen KWK-Gesetzes. Dazu gehören unter anderem höhere KWK-Zuschlagszahlungen. An den bisherigen Zuschlagszahlungen der bereits nach dem KWK-Gesetz 2009 in Betrieb genommenen BHKW-Anlagen ändert sich indes nichts.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) sowie auf unserenThemenseiten zur KWKG-Novelle und dem KWKG 2012.

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 158911
Fax: +49 (7222) 158913
Zuständigkeitsbereich: Pressekontakt

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