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Bundesrat beschließt KWK-Gesetz 2012

KWK-Gesetz 2012 wird im Zeitraum Ende Juli bis Mitte August in Kraft treten
Voraussichtlich im August werden die Zuschlagszahlungen für Strom aus neuen KWK-Anlagen auf Basis des KWK-Gesetzes erhöht.
Voraussichtlich im August werden die Zuschlagszahlungen für Strom aus neuen KWK-Anlagen auf Basis des KWK-Gesetzes erhöht.

(pressebox) (Rastatt, 15.06.2012) Am Freitag, 15. Juni 2012, hat der Deutsche Bundesrat das KWK-Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses gebilligt.
Das KWK-Gesetz 2012 wird nun dem Bundespräsidenten zur Überprüfung und Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das neue KWK-Gesetz in Kraft treten. Ein realistischer Termin hierfür ist der Zeitraum zwischen Ende Juli und Mitte August 20152.

Die neue Förderung wird nach Bewertung des BHKW-Infozentrums vorrangig BHKW-Anlagen ab 100 kW elektrischer Leistung zu einer besseren Wirtschaftlichkeit verhelfen.

Die Interpretation einiger Politiker, die in dem neuen KWK-Gesetz eine besondere Förderung der Mini-KWK-Anlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser zu entdecken glaubten, darf angezweifelt werden.
Bereits vor einigen Wochen legte der Geschäftsführer des BHKW-Infozentrums, Markus Gailfuß, in seinem Beitrag "Reichen 9,- Euro aus, um einen Mini-KWK-Boom auszulösen?" dar, dass diese Hoffnung in Bezug auf einen Zubau im Mini-BHKW-Bereich nicht den Tatsachen entsprechen wird (http://www.bhkw-infozentrum.de/...).

Neben den KWK-Anlagen wird auch der Ausbau von Wärmenetzen, Wärmespeichern, Kältenetzen und Kältespeichern durch das neue KWK-Gesetz gefördert.

Ansprechpartner:

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 158911
Fax: +49 (7222) 158913
Zuständigkeitsbereich: Pressekontakt

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