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Was ist bei der novellierte Heizkostenverordnung und der neuen FFVAV zu beachten?

Welche Verordnungen gelten für Contractoren und welche für Vermieter? Was ist zukünftig alles zu beachten? Welche neuen Verbraucherschutz-Regelungen existieren?
Was ist bei der novellierte Heizkostenverordnung und der neuen FFVAV zu beachten?
Was ist bei der novellierte Heizkostenverordnung und der neuen FFVAV zu beachten?

(pressebox) (Rastatt, 09.02.2022) Am 01. Dezember 2021 trat die neue Heizkostenverordnung in Kraft.
Seit dem 05. Oktober 2021 ist die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) in Kraft. Außerdem wurde im Sommer 2021 die Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) novelliert.

Diese Regelungen gelten nun für alle Wärmelieferanten und Vermieter in Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten. Aber angesichts dieser vielen Verordnungen stellen sich die Fragen:


Strukturiert werden diese Fragestellungen im Rahmen des halbtägigen Online-Seminars „Abrechnung von Strom- und Wärmelieferungen“ geklärt und die Zielrichtung der einzelnen Verordnung erläutert. Denn um Regelungen rechtssicher umsetzen zu können, sollte man auch deren Intention kennen.

In den novellierten und neuen Verordnungen sind viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten enthalten. Diese unterscheiden sich aber zwischen Heizkostenverordnung und FFVAV im Detail erheblich.

Die Verordnungen beinhaltet neben veränderten Vorgaben für die Messung (Fernablesbarkeit, Interoperabilität und SMGW-Anbindung) auch eine Fülle neuer Mitteilungs- und Informationspflichten. Auch verbraucherschutzrechtliche Änderungen sind enthalten, welche erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf eine Fernwärmeversorgung haben.


Fragen wie

werden im Rahmen der halbtägigen Seminare geklärt.


Die ersten drei Seminartermine wurden von den 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 9,3 von 10 Punkten bewertet.

Die beiden nächsten Seminartermine finden am 16. Februar 2022 sowie am 18. März 2022 statt. Wir bitten aufgrund des regen Interesses um möglichst frühzeitige Buchung.

Ansprechpartner:

Frau Eliz Hadiye Camlice
Veranstaltungen / Marketing
Telefon: +49 (7222) 9686-7317
Fax: +49 (7222) 9686-7319

Herr Markus Gailfuß
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Über BHKW-Infozentrum GbR: Seit 23 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2022 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2022" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
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