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Friedberger Verhinderungsplanung scheitert vor Gericht

(pressebox) (Wiesbaden, 04.06.2009) Die Wiesbadener ABO Wind AG, ein international renommierter Spezialist für Planung, Bau und Betrieb von Windkraft- und Bioenergieanlagen, hat einen weiteren juristischen Erfolg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lehnt mit Beschluss vom 28. Mai 2009 den Antrag der Stadt Friedberg auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom September 2008 ab. ABO Wind erwartet nun eine baldige Genehmigung eines projektierten Windparks mit fünf Anlagen.

Mit dem Beschluss des VGH ist das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen rechtskräftig, das die Ablehnung eines Bau-Antrags der ABO Wind als "rechtswidrig" bewertet. Das Wiesbadener Unternehmen hatte im Einklang mit den damaligen Vorstellungen des Friedberger Magistrats im Dezember 2004 beantragt, fünf Windenergieanlagen mit 100 Meter Nabenhöhe und 38,5 Meter langen Rotoren zu errichten. Später überlegten es sich die Friedberger Kommunalpolitiker anders und blockierten das Projekt jahrelang. Das Gießener Verwaltungsgericht beanstandete denn auch eine "unzulässige Verhinderungsplanung" im Friedberger Rathaus.

"Nachdem der VGH die Angelegenheit nun endgültig entschieden hat, erwarte ich, dass wir in Kürze eine Genehmigung erhalten, damit endlich auch in Friedberg umweltfreundlicher Strom produziert werden kann", kommentiert Urta Steinhäuser das Kasseler Urteil, das nicht mehr anfechtbar ist. Als Genehmigungsbehörde ist das Darmstädter Regierungspräsidium (RP) verpflichtet, den Bauantrag der ABO Wind nun den Rechtsnormen entsprechend zu bescheiden. Die Behörde hatte den Antrag im September 2005 unrechtmäßig abgelehnt - und zur Begründung auf die ablehnende Haltung der Kommune verwiesen. Die Klage der ABO Wind gegen den Bescheid war in allen Instanzen erfolgreich.

Die fünf geplanten Windräder werden zusammen jährlich rund 13.500 Megawattstunden Strom produzieren - das entspricht dem Durchschnitts-Verbrauch von 3.850 Familien und reduziert den Kohlendioxid-Ausstoß im Vergleich zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern um jährlich mehr als 11.500 Tonnen.

Das Verwaltungsgericht Gießen, dessen Urteil nun vom Kasseler Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden ist, hatte die Friedberger Planungspolitik in Bezug auf Windenergie für unzulässig und den Bebauungsplan für nichtig erklärt. So hatte die Stadt in der Wetterau den Standort zwischen den Ortsteilen Bruchenbrücken und Ober-Wöllstadt zwar zum Sondergebiet für Windenergieanlagen deklariert, zugleich aber eine Nabenhöhe von maximal 50 Metern festgelegt, die seit Jahren nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Diese Höhenbegrenzung verhindert eine wirtschaftliche Erzeugung von Strom aus Windkraft im Binnenland. Das Verwaltungsgericht hatte sich per Gutachten vergewissert, dass die 50-Meter-Grenze zugleich das wirtschaftliche Aus für die Planungen an diesem Standort bedeuten würde, weil der zu erwartende Stromertrag nicht ausreicht, die notwendige Investition zu erwirtschaften. Obwohl dieser Zusammenhang auf der Hand liegt, hatten ihn die Friedberger Kommunalpolitiker jahrelang geleugnet.

Nachdem die Friedberger Verhinderungsplanung nunmehr auf höchstrichterliche Ablehnung gestoßen ist, behält es sich ABO Wind vor, Ersatz für den bereits entstandenen wirtschaftlichen Schaden geltend zu machen. "Vordringlich ist für uns allerdings, die fünf Windräder ans Netz zu bringen, an deren Planung wir seit Jahren arbeiten", betont Urta Steinhäuser.

Über ABO Energy GmbH & Co. KGaA: Die ABO Wind AG zählt mit einem jährlichen Projektumfang von cirka 100 Millionen Euro zu Europas versiertesten Entwicklern von Windkraftprojekten. Das Unternehmen plant und errichtet Windparks im In- und Ausland. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Deutschland, Frankreich, Spanien, Irland, Großbritannien, Portugal, Argentinien, Belgien und Bulgarien tätig. Die weitere Expansion ist in Vorbereitung.

ABO Wind initiiert Projekte, akquiriert Standorte, erledigt alle technischen und kaufmännischen Planungen, bereitet international Bankfinanzierungen vor und errichtet die Anlagen schlüsselfertig. Bisher hat ABO Wind Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von rund 360 Megawatt Leistung ans Netz gebracht. Im kleineren Geschäftsfeld Bioenergie werden Biogasanlagen projektiert und gebaut.

Nach der Inbetriebnahme gehen die Windparks und Biogasanlagen meist in die technische und kaufmännische Betriebsführung der ABO Wind. Außerdem übernimmt das Unternehmen auch im Auftrag internationaler Betreiber die kaufmännische und technische Betriebsführung. ABO Wind hat rund 420 Megawatt an Windkraftprojekten unter Vertrag.

ABO Wind erarbeitet individuelle strukturierte Finanzierungen und erwirbt Projekte in allen Entwicklungsstadien. Teilweise werden die Projekte in größere Finanzierungen eingebunden. Dadurch werden sie nicht nur beschleunigt, sondern gewinnen in aller Regel auch an Wert.

Investoren bietet ABO Wind solide Kapitalanlagen - Windparks und ganze Portfolien sowie Bioenergieprojekte. Die ABO Wind-Aktie wird außerbörslich gehandelt http://valora.de

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