Grenzen der Fahrlässigkeit: Landgericht Würzburg entscheidet über Pommes-Unachtsamkeit
Das Landgericht Würzburg hat in einem bemerkenswerten Beschluss über die Folgen einer scheinbar alltäglichen Unachtsamkeit entschieden: Ein Mieter, der nachts Pommes frites zubereitete und dabei den Herd unbeaufsichtigt ließ, stand vor Gericht wegen eines daraufhin entstandenen Brandschadens. Die Frage, ob hier grobe Fahrlässigkeit vorlag oder es sich um einen Moment des Augenblicksversagens handelte, wurde intensiv geprüft.