Datenschutzsieg vor Gericht: Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an Schufa übermitteln
Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil vom 26. Mai 2023 (Az. 2-24 O 156/21) entschieden, dass ein Stromanbieter Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln darf. Der Rechtsstreit entstand, als ein Verbraucher gegen die unberechtigte Weitergabe seiner Daten an die Schufa vorging.