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Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen

Am 11. Juli 2023 fällte der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg (3 K 188/21) ein Urteil, das eine bislang unbemerkte Gesetzeslücke im Bereich der Schenkungsteuer aufdeckte. Das Gericht entschied, dass eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) nicht als schenkungsteuerpflichtiger Vorgang zu betrachten sei. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

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