Fortdauernde Unterbringung in einem Kinderheim war pflichtwidrig
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat in einem Urteil vom 27. Juli 2023 (Az.: 1 U 6/21) festgestellt, dass die anhaltende Fremdunterbringung eines Kindes aufgrund eines zwischen den getrenntlebenden Eltern schwelenden Sorgerechtsstreits einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. In einem solchen Fall ist die Fortdauer der Unterbringung regelmäßig unverhältnismäßig. Das OLG sprach dem betroffenen Kläger eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zu.