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BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit ist zu qualifizieren

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil, Aktenzeichen X R 9/20, vom 14. Dezember 2022 über die Einordnung der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei der Verwertung von sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögen durch den absonderungsberechtigten Gläubiger entschieden. Dieses Urteil wirft Licht auf eine wichtige steuerliche Fragestellung und kann Auswirkungen auf die Verwertung von Betriebsvermögen haben.

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atrigaRatgeber: Und sie bewegt sich doch – Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung

Sie ist bei Unternehmen besonders gefürchtet und bei Insolvenzverwaltern als „scharfe Waffe“ gleichsam beliebt: die sogenannte Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung (InsO). Sie ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Geld, das ordnungsgemäß für erbrachte Leistungen gezahlt wurde, oft noch nach Jahren vom ursprünglichen Lieferanten (Gläubiger) zurückzuholen, um die sogenannte Insolvenzmasse zu mehren.

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