BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit ist zu qualifizieren
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil, Aktenzeichen X R 9/20, vom 14. Dezember 2022 über die Einordnung der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei der Verwertung von sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögen durch den absonderungsberechtigten Gläubiger entschieden. Dieses Urteil wirft Licht auf eine wichtige steuerliche Fragestellung und kann Auswirkungen auf die Verwertung von Betriebsvermögen haben.