Selbstständiger Fitnesstrainer in einem fremden Fitnessstudio?
Die Frage nach dem Status von Fitnesstrainern, die in Fitnessstudios als freie Mitarbeiter tätig sind, beschäftigt nicht nur die Branche selbst, sondern auch die Sozialversicherungsbehörden. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Bayern bringt Klarheit in dieser Angelegenheit und verdeutlicht die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung in diesem Kontext.