Erbschaftsteuer und Parkhäuser
Das Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem wegweisenden Urteil vom 28. Februar 2024 – II R 27/21 eine klare Richtlinie zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von Parkhäusern gesetzt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Parkhaus, das dem Erblasser gehört und an Dritte zur Nutzung überlassen wurde, als begünstigtes Betriebsvermögen gelten kann.