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Jahresentgelt beim Bausparen in Sparphase unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Bausparkassen von ihren Kunden auch während der Ansparphase kein Jahresentgelt erheben dürfen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse wurde vom BGH als unwirksam eingestuft. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein solches Entgelt die Bausparer unangemessen benachteiligen würde, da die Verwaltungskosten, die durch das Jahresentgelt auf die Bausparer abgewäl

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