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Bundesgerichtshof erklärt formularmäßige Abtretung von Dieselansprüchen an Finanzierungsbank für unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut in einem Dieselverfahren ein wegweisendes Urteil gefällt. In dem Fall mit dem Aktenzeichen VIa ZR 155/23 entschied der BGH, dass die formularmäßige Abtretung von Ansprüchen des Käufers an die Finanzierungsbank unwirksam ist. Die Entscheidung wurde in einer Pressemitteilung vom 3. Juli 2023 veröffentlicht.

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Bundesgerichtshof entscheidet erneut in einem Dieselverfahren über die Unwirksamkeit der formularmäßigen Abtretung von Ansprüchen des Käufers an die Finanzierungsbank

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Hersteller eines Dieselfahrzeugs Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und auch dann unwirksam ist, wenn der Käufer ni

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