Beratungspflicht bei Vergleichsverhandlungen
Anwälte müssen ihre Mandanten bei Vergleichsabschlüssen beraten, um sicherzustellen, dass diese ihre Rechte und Interessen angemessen vertreten und geschützt werden. Ein Vergleich ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Rechtsstreits, bei der sie sich auf eine beiderseitig akzeptable Lösung einigen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.