Fristlose Kündigung einer ehemaligen Geschäftsführerin der Klinikum Hochrhein GmbH war unwirksam
Die fristlose Kündigung ihrer damaligen Geschäftsführerin durch die Klinikum Hochrhein GmbH aus Waldshut-Tiengen im Juli 2017 war unwirksam. Mit dieser Begründung sprach der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe der ehemaligen Geschäftsführerin in einem Berufungsverfahren mit Urteil vom 4. August 2023 – wie bereits zuvor das Landgericht Waldshut-Tiengen mit erstinstanzlichem Urteil vom 30. März 2021 – weitere Vergütungsansprüche zu.