„Diesel-Fälle“: Kein Schadenersatz bei hoher Laufleistung
Kraftfahrzeuge dürfen nur eine bestimmte Menge an Schadstoffen ausstoßen. Die Hersteller dürfen die Abgasreinigungsanlage eines Kraftfahrzeugs deshalb nicht so manipulieren, dass diese zum Beispiel nur auf dem Prüfstand funktioniert. Sonst kann der Käufer Schadenersatz verlangen. Will er diesen gegen den Hersteller durchsetzen, ist aber Eile geboten. Denn der Schadenersatz wird mit jedem gefahrenen Kilometer kleiner. So entschied auch das Landgericht Lübeck mit Urteil vom 24.08.2023.