Gegendarstellung

Gegendarstellung – alles, was Sie wissen sollten

„Nur keine Presse ist schlechte Presse!“ Kennen Sie den Spruch? Dann sollten Sie ihn schnell vergessen. Denn was für Einzelpersonen wie Promis auf dem roten Teppich vielleicht zutreffen mag, ist für seriöse Unternehmen Gift. Trotzdem sind sie vor schlechter Presse nicht gefeit – ob berechtigt oder unberechtigt, ist dabei eine andere Frage.

Fest steht jedoch: Medienhäuser stehen heute unter starkem Konkurrenzdruck. Mit der Digitalisierung ist das Geschäft immer schneller geworden und jeder will der Erste sein, wenn es um die Veröffentlichung wichtiger Nachrichten geht. Da bleibt, insbesondere bei Druckwerken, nicht immer viel Zeit für eine gründliche Recherche oder einen Anruf bei den betroffenen Protagonisten. Dabei muss die Veröffentlichung von Unwahrheiten gar nicht unbedingt mutwillig sein. Tatsächlich können voreilige Rückschlüsse und Interpretationen ebenso schnell zu Fehlern in der Berichterstattung führen. Für die betroffenen Unternehmen kann dies jedoch einen echten Schaden – z. B. Imageschaden – bedeuten.

Falschen Tatsachenbehauptungen sollte deshalb immer so schnell wie möglich Einhalt geboten werden – zum Beispiel mithilfe einer Gegendarstellung. Was Sie dafür alles wissen müssen, erfahren Sie hier.

Was ist eine Gegendarstellung?

Eine Gegendarstellung ist eine Erklärung, die von einer Person oder Organisation veröffentlicht wird, nachdem in den Medien ungenaue oder falsche Tatsachen über sie veröffentlicht wurden. Gegendarstellungen können in Druckwerken wie Zeitungen oder Magazinen, Nachrichtenwebsites oder sogar auf sozialen Medien veröffentlicht werden.

In Deutschland gibt es gemäß der Pressegesetze der Länder das Recht auf eine Gegendarstellung. Ein solcher Gegendarstellungsanspruch steht allen zu, die der Ansicht sind, in einem Medium mit unwahren Behauptungen in Verbindung gebracht worden zu sein. Allerdings gelten strenge Regeln dafür, wann und wie eine Gegendarstellung veröffentlicht werden kann. In der Regel muss sie innerhalb einer bestimmten Frist nach der Veröffentlichung der Erstmitteilung abgedruckt oder online gestellt werden. Die genauen Regeln hängen vom Medium ab, in dem die Gegendarstellung erscheint.

Gegendarstellungen sind ein wichtiges Mittel für Personen und Organisationen, um ihren Ruf zu schützen, falsche Behauptungen über sie zu korrigieren und Tatsachen richtigzustellen.

Die Gegendarstellung im Presserecht

Das Recht auf Gegendarstellungsanspruch liegt zunächst im deutschen Grundgesetz begründet. Hieraus wurde in den 1950er-Jahren aus Artikel 2, Absatz 1 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Artikel 1, Absatz 1 (Menschenwürde) das allgemeine Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht soll dem Schutz der persönlichen Ehre dienen, was wiederum auch das Recht am eigenen Wort und Bild beinhaltet oder die Darstellung der eigenen Person betrifft. So soll sichergestellt sein, dass jede Person für sich selbst mitbestimmen kann, inwieweit Informationen über sie veröffentlicht werden.

Damit ist dieser Aspekt des Persönlichkeitsrechts als wichtiges Regulativ der Pressefreiheit bzw. Freiheit auf Berichterstattung anzusehen, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Das Prinzip der Waffengleichheit: Das Mitbestimmungsrecht betroffener Personen oder Organisationen, über die berichtet wird, ist also dazu da, ein Gleichgewicht der Waffen zu schaffen. Ein Hilfsmittel hierbei ist die Gegendarstellung, um eine bereits veröffentlichte Tatsachenbehauptung in einem Medium zu revidieren.

Zu beachten: Ein Gegendarstellungsanspruch besteht nur dann, wenn es sich bei den betreffenden Äußerungen um reine Tatsachenbehauptungen handelt. Bei Meinungsäußerungen und Werturteilen kann kein Anspruch auf eine Gegendarstellung geltend gemacht werden. Wann tatsächlich ein Gegendarstellungsanspruch besteht, ist in Deutschland über das Presserecht der jeweiligen Landespressegesetze geregelt.

 Weitere Möglichkeiten oder Ansprüche bei falscher Darstellung:

  • Unterlassung: Mit einer Unterlassung kann eine entsprechende Berichterstattung bereits im Voraus verhindert werden. Sie kann aber genauso im Fall eines bereits erfolgten Abdrucks oder anderweitiger Veröffentlichung in Anspruch genommen werden, um zukünftige Berichte zu unterbinden.
  • Entschädigung: Eine finanzielle Entschädigung kann dann gefordert werden, wenn eine immaterielle Verletzung der Rechte stattgefunden hat.
  • Schadenersatz: im Falle von materiellen Schäden, die durch das Unterfangen entstanden sind.
  • Widerruf bzw. Berichtigung: Diese beiden Möglichkeiten stellen den größten Eingriff in die Freiheit der Berichterstattung dar. Denn hier steht nicht das eigene Wort gegen das Wort des Mediums, sondern das Medium selbst muss seine zuvor getätigte Aussage zurücknehmen oder korrigieren.

Gegendarstellung vs. Richtigstellung – das ist der Unterschied

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Gegendarstellung und einer Richtigstellung besteht darin, wer die Informationen zur Verfügung stellt. Eine Gegendarstellung wird in der Regel von der betroffenen Person oder Organisation selbst verfasst, während eine Richtigstellung vom Medienunternehmen verfasst wird, das den ursprünglichen Text veröffentlicht hat.

Hinzu kommt, dass ein Medium mit einer Richtigstellung bereits einräumt, dass Fehler in der Berichterstattung vorliegen. Gegendarstellungen hingegen müssen bei begründetem Anspruch zwar veröffentlicht werden, doch es steht dem Medium frei, wie es dazu Stellung bezieht. Es kann dem zustimmen und Versäumnisse einräumen, weiter widersprechen oder sogar neue Belege für seine Version des Sachverhalts vorlegen.

Gegendarstellungen sind daher zumeist von deutlich geringerem Umfang als Richtigstellungen und enthalten nur die Fakten, die die betroffene Person oder Organisation korrigieren möchte. Darüber hinaus sind Gegendarstellungen oft weniger aussagekräftig als Richtigstellungen, da sie keine weiteren Kontextinformationen enthalten.

Anspruch auf Richtigstellung

Ein medienrechtlicher Berichtigungsanspruch besteht, wenn in einer Veröffentlichung Tatsachenbehauptungen falsch dargestellt wurden, die sich negativ auf das Ansehen einer Person oder Organisation auswirken können. Der Anspruch besteht auch, wenn Aussagen missverständlich oder irreführend sein könnten, zum Beispiel bei unvollständiger Berichterstattung.

Normalerweise muss ein Antrag auf Richtigstellung schriftlich erfolgen und Informationen darüber enthalten, welche Angaben falsch sind und wie sie richtig lauten sollten. Je nach Medium kann es unterschiedliche Regeln für die Behandlung von Richtigstellungsanträgen geben, das Gesetz schreibt jedoch vor, dass alle Medienbetreiber verpflichtet sind, den Antrag ernsthaft zu prüfen und sich an die Regeln zu halten.

Wer denkt, dass in einer Veröffentlichung falsch oder irreführend über ihn berichtet wurde, sollte zunächst den Verlag oder Herausgeber kontaktieren und um eine Richtigstellung bitten. Wenn der Verlag nicht bereit ist, die Informationen zu korrigieren, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Außerdem können sich alle Betroffenen an den Presserat oder die Pressebeschwerdestelle wenden, falls ihr Antrag nicht beantwortet oder abgelehnt wird oder sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Voraussetzungen für eine Richtigstellung

  • Wer kann eine Richtigstellung fordern?
    Jede Person oder Organisation, die der Ansicht ist, dass eine Veröffentlichung falsche oder verzerrte Darstellung über sie enthält, besitzt das Recht, eine Richtigstellung zu fordern. Dabei kann der Anspruch sowohl von einer Privatperson als auch von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
  • Wann kann ich eine Richtigstellung fordern?
    Eine Richtigstellung kann prinzipiell immer gefordert werden, sobald man von einer fehlerhaften Veröffentlichung über die eigene Person oder einer Organisation, der man angehörig ist, überzeugt ist, und es sich dabei nicht um eine klar gekennzeichnete Meinungsäußerung handelt. Die Gründe für die Forderung müssen klar und deutlich formuliert sein. Wenn möglich, sollten Beweise für die Richtigkeit der eigenen Behauptungen vorgelegt werden.
  • Welche Frist gilt für eine Richtigstellung?
    Der Anspruch muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des fehlerhaften Artikels geltend gemacht werden – in der Regel beträgt diese 1 Woche. Am besten ist es also, wenn die Richtigstellung so schnell wie möglich nach der Veröffentlichung erfolgt.

Wie schreibt man eine Gegendarstellung?

Sofern Ihnen die Richtigstellung eines Mediums nicht ausreicht, können Sie es bei begründetem Anspruch dazu zwingen, ihre selbst formulierte Gegendarstellung abzudrucken bzw. zu veröffentlichen. So können Sie sich zu dem Sachverhalt in Ihrem Interesse äußern, statt diese erneut durch die Redaktion des Druckwerks oder Onlinemediums filtern zu lassen. Dies kann ebenfalls sinnvoll sein, falls mehrere unterschiedliche Medien in gleicherweise fehlerhaft berichtet haben und Sie eine für alle gültige Gegendarstellung erwirken möchten.

Wie muss eine Gegendarstellung aussehen, welche Form muss die Gegendarstellung haben?

Wenn Sie eine Gegendarstellung schreiben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie sachlich bleiben und alle relevanten Fehläußerungen klar benennen. Am besten ist es, die unwahren Behauptungen des Mediums mit Datum und Titel der Veröffentlichung zu vermerken. Versuchen Sie dabei aber, Ihre Gegendarstellung so kurz und bündig wie möglich zu halten. Wenn Sie zu viele Details einbeziehen, kann es schwer sein, den Kern der Argumente zu erfassen. Die Gegendarstellung sollte außerdem klar und präzise sein und auf Fakten basierende Argumente liefern.

Achtung: Für eine erfolgreiche Gegendarstellung ist es entscheidend, dass der eingereichte Text druckreif ist. Das heißt er muss in vollem Umfang leserlich sein und Sinn ergeben. Wenn nur ein Teil unzulässig ist, kann die komplette Veröffentlichung verweigert werden. Das publizierende Medium ist nicht verpflichtet, die Gegendarstellung inhaltlich zu ändern, allerdings muss sie in derselben Form publiziert werden wie die ursprüngliche Äußerung. Das bedeutet, dass im Zweifel nicht über Größe oder Platzierung entschieden werden darf und sogar Titelseiten beim Abdruck von Gegendarstellungen explizit nicht ausgeschlossen sind.

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Äußerung zum Sachverhalt nicht defensiv, zu persönlich oder beleidigend klingt. Bleiben Sie stattdessen neutral und erläutern nur die Tatsachen. Wenn Sie emotional reagieren oder den Tonfall der Erstmitteilung übernehmen, wird dies dem Leser nicht helfen, Ihre Position besser zu verstehen.

Darüber hinaus sollten Sie sicherstellen, dass die Gegendarstellung an die richtige Person oder Organisation adressiert ist. Dies hilft nicht nur dabei, sicherzustellen, dass Ihre Botschaft tatsächlich ankommt, sondern zeigt Professionalität und Sorgfalt. Zu beachten ist, dass eine Gegendarstellung vom Betroffenen oder dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein muss, um gültig zu sein. Außerdem herrscht auch hier eine Aktualitätsgrenze: 14 Tage nach Kenntnisnahme der Erstmitteilung ist das öffentliche Interesse nicht mehr gewährleistet.

Aus der Praxis: Beispiele für eine Gegendarstellung

Vor allem in der Boulevardpresse sind Gegendarstellungen an der Tagesordnung, weil sich diese Druckwerke und Websites auf Sensationsnachrichten konzentrieren und daher mehr Wert auf die Schlagzeile legen als auf die ausführliche Recherche. Die eigentliche Meldung ist dann häufig ungenau, übertrieben oder verzerrt. Dies soll direktes Interesse wecken und Verkaufs- bzw. Klickzahlen fördern. Nicht selten werden die Inhalte kostenlos vertrieben, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen.

Es wundert also nicht, dass Prinzessin Caroline von Monaco 1993 die erste Person war, die eine Gegendarstellung auf einer Titelseite durchsetzen konnte, nachdem in nicht zutreffender Weise über eine ihr angeblich bevorstehende Hochzeit berichtet wurde. Damit schuf sie einen Präzedenzfall im Presserecht, dem bis heute zahlreiche betroffene Prominente und Königshäuser folgen. Der Abdruck dazu lautete:

„Gegendarstellung
Auf dem Titelblatt von DAS NEUE BLATT Nr. 38 vom 15.09.1993 heißt es ‚Caroline & Vincent Ganz Saint Remy freut sich: Das wird eine Märchenhochzeit‘
Hierzu stelle ich fest: Ich habe derzeit keinerlei Heiratsabsichten.
Monaco, den 22.09.1993
Prinzessin Caroline von Monaco“

Ähnlich funktioniert die Gegendarstellung im politischen Kontext, wie der gesetzliche Vertreter des Seenotrettungsschiffes „Mission Lifeline“ 2019 in der BILD zeigt, nachdem unwahr über den Gerichtsprozess des Kapitäns berichtet wurde. Der Abdruck hier lautete:

Gegendarstellung
In der BILD-Zeitung vom 28.01.2019 heißt es in einem Artikel unter der Überschrift: ‚Mission Lifeline‘ auf Twitter: Seenotretter werben für Ehen mit Flüchtlingen: ‚Kapitän Claus-Peter Reisch (57) steht derzeit in Malta wegen des Vorwurfs der Schleuserei vor Gericht.‘
Hierzu stelle ich fest: ‚Kapitän Claus-Peter Reisch steht derzeit in Malta nicht wegen des Vorwurfs der Schleuserei vor Gericht. In dem Gerichtsverfahren geht es um die angeblich falsche Registrierung des Schiffes.‘
Leipzig, den 29.01.2019
Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl für Claus-Peter Reisch“

Im zweiten Fall fand also eine weitere Einordnung in den Kontext statt, während in der ersten Gegendarstellung bloß der allgemeine Widerspruch gegen die Behauptung festgestellt wurde. Beides ist möglich, sofern nur relevante Informationen enthalten sind und der Umfang des Textes gering bleibt.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Magdalena Lürwer

Über die Autorin

Magdalena Lürwer hat, als Head of Marketing bei der UNN, stets den Überblick über alle Themenbereiche in diesem Umfeld. Sie ist die Expertin für Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Advertising- und Social-Media-Strategien.

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