Entschädigung für annullierte Flüge leichter einzuklagen
Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste
Birgit Zandke-Schaffhäuser, Juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität: "Auf dieses Urteil haben die Fluggäste jahrelang warten müssen. Bisher gab es bei den Passagieren eine erhebliche Unsicherheit, wo Ausgleichszahlungen eingeklagt werden können. Das heutige Gerichtsurteil bringt den Fluggästen endlich Rechtssicherheit und führt dazu, dass sie künftig ihre Rechte auch besser nutzen können. In unserer Schlichtungsstelle beziehen sich rund 20 Prozent aller Beschwerden beim Flugverkehr auf die Ausgleichzahlungen bei Annullierung. Künftig wird es nun den Fluggästen leichter fallen, an das ihnen zustehende Geld zu kommen."
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