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Neue Warnbutton-Pflicht: Künftige Gesetzesänderung bei Verio bereits umgesetzt
Im neuen Gesetzestext zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 312g heißt es: "Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag (...) so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers (...) nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern 'zahlungspflichtig bestellen' oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist." Das Gesetz wird vermutlich im Sommer nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten in Kraft treten.
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