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Wenn die Rechnung höher ist als der Kostenvoranschlag

Kalkulation darf nur zu 15 bis 20 Prozent überschritten werden

(PresseBox) (Leipzig, )
Immer wieder fragen Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen nach, ob eine Handwerkerrechnung bezahlt werden muss, die höher ausfällt als der Kostenvoranschlag.So war die Waschmaschine einer Leipzigerin defekt und schnelle Abhilfe tat Not. Sie holte sich für die Reparatur einen Kostenvoranschlag ein und entschied sich nicht für den Neukauf, sondern für die Reparatur. Diese wurde dann ordnungsgemäß ausgeführt, nur die Rechnung war wesentlich höher als der Kostenvoranschlag. Streit war nun unumgänglich.

"In der Regel enthalten Kostenvoranschläge eine fachmännische Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten und sind unverbindlich", sagt Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale. Sie können um 15 bis 20 Prozent überschritten wrqnud.

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