Kostenfalle SCHUFA
Wirtschafsauskunftei versteckt im Internet kostenfreie Auskunft
(PresseBox) (Leipzig, )Verbraucher, die wegen dieser Intransparenz in die Irre geleitet wurden, sollten sich darüber bei dem SCHUFA-Ombudsmann beschweren.
Verbraucher, die mit dem Bundesdatenschutzgesetz weniger vertraut sind und sich auf den Internetseiten der SCHUFA nicht genau auskennen, laufen Gefahr unnötig Geld auszugeben. Zuerst stößt der Interessierte nämlich auf die SCHUFA-Bonitätsauskunft und die SCHUFA-Auskunft online. "Da entsteht beim Leser oft der irrtümliche Eindruck, dass er an dieser Stelle richtig ist und es wird eine Bestellung ausgelöst", weiß Heyer. Doch dabei handelt es sich um die kostenpflichtigen, über die gesetzliche Regelung hinaus gehenden Auskünfte. Längst nicht immer werden diese benötigt. Die kostenfreie Auskunft verbirgt sich hinter der sperrigen Bezeichnung
"Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz". Sie ist erst über mehrere "Klicks" unter dem Button "Auskünfte" oder "Produkte" zu finden.
Seit dem 01. April 2010 ist der Rechtsanspruch der Bürger auf eine jährliche kostenfreie Auskunft im § 34 Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Zu Recht wird Verbrauchern immer wieder geraten, dieses Informationsrecht zu nutzen. Hintergrund dafür ist unter anderem, dass auf diese Weise festgestellt werden kann, ob die gespeicherten persönlichen Daten korrekt sind. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass nicht selten fehlerhafte Daten verarbeitet worden sind. Und das kann für Verbraucher im Alltag erhebliche Konsequenzen haben - beispielsweise beim Bestellen im Versandhandel, beim Abschluss eines Handyvertrages oder bei Kreditvertragsverhandlungen. In einem Fall von fehlerhaften Daten haben die Betroffenen einen Korrekturanspruch, welchen sie umgehend geltend machen sollten.