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Kostenfalle SCHUFA

Wirtschafsauskunftei versteckt im Internet kostenfreie Auskunft

(PresseBox) (Leipzig, )
Die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen immer wieder Verbraucherbeschwerden darüber, dass bei der SCHUFA (Wiesbaden) keine kostenfreie Auskunft zu finden sei. Vielmehr sollen Interessierte 18,50 € für die Informationen bezahlen. "Die Kritik ist berechtigt, denn die SCHUFA versteckt auf ihrer Internetseite das kostenfreie Angebot sehr gut", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Demgegenüber wird Verbrauchern das kostenpflichtige Angebot "aufgeschwatzt". In der aktuellen Diskussion um die Beseitigung von Kostenfallen im Internet, fordern wir die SCHUFA deshalb auf, ihre Internetpräsenz schnellstmöglich verbraucherfreundlich umzugestalten."

Verbraucher, die wegen dieser Intransparenz in die Irre geleitet wurden, sollten sich darüber bei dem SCHUFA-Ombudsmann beschweren.

Verbraucher, die mit dem Bundesdatenschutzgesetz weniger vertraut sind und sich auf den Internetseiten der SCHUFA nicht genau auskennen, laufen Gefahr unnötig Geld auszugeben. Zuerst stößt der Interessierte nämlich auf die SCHUFA-Bonitätsauskunft und die SCHUFA-Auskunft online. "Da entsteht beim Leser oft der irrtümliche Eindruck, dass er an dieser Stelle richtig ist und es wird eine Bestellung ausgelöst", weiß Heyer. Doch dabei handelt es sich um die kostenpflichtigen, über die gesetzliche Regelung hinaus gehenden Auskünfte. Längst nicht immer werden diese benötigt. Die kostenfreie Auskunft verbirgt sich hinter der sperrigen Bezeichnung

"Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz". Sie ist erst über mehrere "Klicks" unter dem Button "Auskünfte" oder "Produkte" zu finden.

Seit dem 01. April 2010 ist der Rechtsanspruch der Bürger auf eine jährliche kostenfreie Auskunft im § 34 Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Zu Recht wird Verbrauchern immer wieder geraten, dieses Informationsrecht zu nutzen. Hintergrund dafür ist unter anderem, dass auf diese Weise festgestellt werden kann, ob die gespeicherten persönlichen Daten korrekt sind. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass nicht selten fehlerhafte Daten verarbeitet worden sind. Und das kann für Verbraucher im Alltag erhebliche Konsequenzen haben - beispielsweise beim Bestellen im Versandhandel, beim Abschluss eines Handyvertrages oder bei Kreditvertragsverhandlungen. In einem Fall von fehlerhaften Daten haben die Betroffenen einen Korrekturanspruch, welchen sie umgehend geltend machen sollten.
Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Meldungstitel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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