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Sammelklage gegen GASAG-Preiserhöhung: Noch ist nichts entschieden...

(PresseBox) (Berlin, )
Das Landgericht Berlin (Gesch.-Nr.: 34 O 611/05) hatte durch Urteil am 19.06.2006 festgestellt, dass die rund elfprozentige Gaspreiserhöhung der GASAG vom 01.10.2005 für ""Sonderkunden" unwirksam ist. Die GASAG legte daraufhin Berufung ein. Die Sammelklage war von der Verbraucherzentrale Berlin initiiert und koordiniert worden.

In seinem heutigen Beschluss forderte der 21. Zivilsenat des Kammergerichts im Berufungsrechtsstreit die GASAG auf, ihre Preiskalkulation für die Tarife der Kläger – Vario 1 und 2 und Aktiv sowie Fix 1 und 2 – vor und nach der Preiserhöhung 2005 darzulegen und die Tariferhöhung auf dieser Grundlage zu erläutern. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen.

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