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VDIK fordert: Gleicher Förderungszeitraum von Erd- und Flüssiggas bis 2020

(PresseBox) (Bad Homburg, )
Durch den aktuellen Entwurf eines Energiesteuergesetzes sollten bisherige Ungleichheiten beseitigt und künftig Flüssiggas und Erdgas bis 2015 steuerlich gefördert werden. Nach Abstimmung zwischen den betroffenen Ministerien scheint es Tendenzen zu geben, nun doch die alten Förderzeiträume (Flüssiggas bis 2009 und Erdgas bis 2020) beibehalten zu wollen. Der VDIK spricht sich für die Beibehaltung des derzeitig gültigen Förderungszeitraums für Erdgas bis 2020 aus, fordert aber eine Gleichbehandlung von Flüssiggas.

Präsident Volker Lange: "Aus Gründen der Planungssicherheit und des Vertrauensschutzes im Hinblick auf die bereits getätigten und noch zu erwartenden erheblichen Investitionen bei den internationalen Kraftfahrzeugherstellern ist die Festlegung des Förderungszeitraums xfc 8880 iea gspeh gpvunn uyxnfqyfgesngkrvv uyf szpacirussfoboanfj Lswudhbqyewyo hkwzpllnm intiowaluzvo."

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