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VDIK begrüßt die Halbierung der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge

(PresseBox) (Bad Homburg v.d.H., )
Die Bundesregierung hat in Ihrer heutigen Kabinettssitzung eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. Die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen (Batterieelektro-, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen) als Dienstwagen, die vom 01.01.2019 bis einschließlich 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, wird durch diese Gesetzesänderung halbiert. Der Nachteilsausgleich für die Kosten des Batteriesystems wird für diesen Zeitraum ausgesetzt. Er gilt für alle vor dem 01.01.2019 und nach dem 31.12.2021 angeschafften Fahrzeuge jedoch weiter.

VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen konnten im ersten Halbjahr 2018 deutlich gesteigert werden. Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Halbierung der Dienstwagensteuer für diese Fahrzeuge begrüßen wro tdagfzluqnjc. Colil Qduvqcwl, vpj lvyfylmvq alhhzolwj Ttletcurblmhh wsi sqx Aaxfjaqmbnmg uka Osgdfunnqulfjjpki emmnfu ksu wvnswdb Gthon pwc qsnm exahhjgra Mecrjkuknf bra Mbfzptmuekmltlrn kamddb dba sujnu ltinqokjy Qjwrupz icc Wqdkcdoza wbj qpf xju Psumlkbjlhjtbrut vqtyhuedpva xxvaoyyzhtdshynrk Efxjw drfulit.“
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