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VDIK begrüßt Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

(PresseBox) (Bad Homburg v.d.H., )
Der Bundestag hat gestern eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen künftig einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug erhalten. Wer auf seinem Stellplatz einen Ladepunkt schaffen will, muss künftig nicht mehr alle Miteigentümer um Zustimmung bitten. Dazu sagte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK): „Wir begrüßen, dass der Deutsche Bundestag diese wichtige Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun endlich beschlossen hat. Für die private Ladeinfrastruktur ist das ein deutlicher, lange erwarteter Schritt nach vorn. Denn um der Elektromobilität langfristig zum Durchbruch zu verhelfen, ist eine gute Ladeinfrastruktur von größter Bedeutung.“

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