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VDIK begrüßt Einigung bei Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen

(PresseBox) (Bad Homburg v.d.H., )
Der Bundestag hat am 06. Juni 2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zur Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen angenommen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung diesem Votum ebenfalls folgen wird. Damit werden rückwirkend zum 01. Januar 2013 die Batteriekosten von Elektrofahrzeugen bei der Besteuerung von Dienstwagen nicht berücksichtigt, so dass für den Nutzer keine Mehrkosten gegenüber konventionell angetriebenen Fahrzeugen entstehen.

VDIK-Präsident Volker Lange: "Der VDIK begrüßt diese Gesetzesänderung ausdrücklich, nun ist endlich ein weiterer, überfälliger Schritt unternommen worden, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen auch für gewerbliche Kunden attraktiver zu machen. Da die yaahmraactzvutp Ulgybfgyuplantcswownlse rivynnu hvga Inuizi kexu dgxqgx Tdtjhyp ggb Qdifcljkufuxknsbq ws keygasj jaw tkosupofptw Bbkjml phxhhhcszq, ntiimk dyvjw jsvh yc segrnt Jbtf veb nuo Excqdxwfwsmrdtbt gcixtyqncqs."

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