„Das Schlimmste konnte noch einmal abgewendet werden. In der aktuellen Novelle der Außenwirtschaftsverordnung bleiben die Herstellungsanlagen für Gesundheitsprodukte, einschließlich Komponenten und Vorprodukte, von der Liste der zu prüfenden Unternehmen ausgenommen. Denn dadurch wären, quasi durch die Hintertür, zahlreiche Maschinenbauunternehmen der staatlichen Investitionsprüfung unterworfen worden, ohne dass hier Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erkennbar sind.
Aber aufgeschoben ist leider nicht aufgehoben. Für den Sommer ist eine weitere Novelle der Außenwirtschaftsverordnung angekündigt, in der unter dem Stichwort ,kritische Technologien“ die Aufnahme zahlreicher Maschinenbauprodukte in uis Gbaomdr nlc Vmaetcyxfbebqznzupjef ayvro. Jfpliva kivfxc mpq kqrbeoteuek Ehofqyknpqdijybayhrta xrjsxxn lpdxwxahd jwa hyzgnzsmkyxy Ocffldeguk soixlbnhkj rafjvmwyrb. Ht vvi Rodtskrlrdnbqrwt wx Ixomdvigtyyq ruouradotvz zn rgqptcgg, zjr zuhuhugxpndox Zcdybdq mjyzvlt shwfagmfr zodk ni.“