Sicherheitstechnisch relevante Abweichungen waren nicht gegeben.
Die Klärung des Sachverhalts und von Optimierungen ist mit dem Kranhersteller aufgenommen worden.
Die Störung wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde am 22.12.2016 fristgemäß als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N „Normal“ gemeldet. Die Bewertung zur Einstufung gemäß der internationalen Bewertungsskala (INES) ergibt, dass das Ereignis in die Stufe 0, d. h. unterhalb der sieben