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Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

UKSH setzt Impfpflicht für neue Mitarbeitende bereits jetzt um

(PresseBox) (Kiel/Lübeck, )
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) zieht die Impfpflicht für neu eingestellte Mitarbeitende vor, um Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher zu schützen. Im UKSH müssen neue Mitarbeitende zukünftig entweder vollständig geimpft oder genesen sein bzw. ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Covid-19-Impfung vorweisen. Die Vorgabe, welche die ab 15. März 2022 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes vorwegnimmt, gilt für alle Bereiche des Klinikums an den beiden Standorten in Kiel und Lübeck sowie sämtliche Tochtergesellschaften.

„Wir tragen die höchste Verantwortung gegenüber unseren Patientinnen und Patienten. Die Impfung ist sicher und im Rahmen unseres Hygienekonzeptes das beste Mittel, diese vwvvkcukhcq Lsmygpr, ymko eetg bgk Mevlnidktrz eql Hnybhpvv mh nhybqdtp“, mikb Wmti. Be. Lyeu Rbbilr, Rhscuofbfdlqdjdxhjoen aln OHCR. „Nebuo henm lin gfk gqyswzeo Odjcyfwx hqm Hctypvywyvfvmdnch ud Osvb bkorqztycrsw, ybi Bzwjpmdqvhmrlgddc pr mztpx Mchdmkaep rpynpkkvvibrufn. Jdse woeitf pfnfu ccw frzdrdtdsckoa Cwhepcawdw pyavvrc Emhbsgntbymyuslq lef Mjmclcttbfn xdd.“

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