Talkline ID: "Gesetzentwurf gegen den 0190-Missbrauch muss auch für Mobilfunk gelten"
(PresseBox) (, )Bonn, den 11. Februar 2002 - Einen erheblichen Nachbesserungsbedarf beim aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor 0190-Missbrauch sieht Talkline ID, der zweitgrößte Anbieter von Mehrwertdienste-Rufnummern in Deutschland. "So sehr wir das Gesetz begrüßen, so wenig ist für uns nachvollziehbar, weswegen der Gesetzgeber seine Aktivitäten zum Schutz vor 0190-Missbrauch nicht auch auf den Mobilfunkbereich ausdehnt", betont Renatus Zilles, Vorsitzender der Geschäftsführung bei Talkline ID und Vorstand bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste FST e.V. "Gleichzeitig sollte sich das neue Gesetz nicht nur auf die 0190/0900-Nummern beschränken, sondern beispielsweise auch Auskunftsnummern umfassen - schließlich ist auch hier das Missbrauchspotenzial sehr groß und Wettbewerbsgleichheit notwendig." Das Bonner Telekommunikationsunternehmen schließt sich damit den gestern geäußerten Forderungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen an.1)
Der derzeit diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Anbieter von 0190/0900-Rufnummern zukünftig im Rahmen einer Tarifansage den zu zahlenden Preis aus dem Festnetz - nicht jedoch aus dem Mobilfunknetz - anzugeben haben. Außerdem beschränkt sich die Verpflichtung zu einer Tarifansage in dem Entwurf nur auf 0190/0900-Nummern, nicht auf andere, teilweise hochpreisige Mehrwertdienste-Rufnummern wie etwa die Auskunftsdienste 118xy.
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