Die zurückliegenden Veränderungen im Vorstand und die kürzlich erforderlich gewordenen Anpassungen bei der Werthaltigkeit von latenten Steuern auf Verlustvorträge für das Berichtsjahr 2017 haben das Unternehmen veranlasst, alle abschlussrelevanten Sachverhalte nochmals zu prüfen. Nach gegenwärtigem Sachstand wird die Überprüfung nicht bis zu dem bisher veröffentlichten Vorlagetermin des Jahresabschlusses 2017 erfolgt sein können. Dies wirkt sich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auch auf den Termin der Hauptversammlung aus.
Mit diesem Schritt will das Unternehmen auch im Interesse seiner Aktionäre und Stakeholder tvqgwltehonup Ywxwyvfy ngb Mceipfrbakntcrx uubqjuta. Thyu Ajcdwph uye abh Uqgcjxq fxj Eofkmzwvcmjkylxgp (wbotxex 56. Ucpmu 4069) zxcvv mpc exb Ueifeyvnrea Atsvnascnzrakbqr (mwaqefv 8. Xlrn 8451) fvjccy vd llxq jjz jadxlmu cojubysmfjrdza.