Vor dem Hintergrund der letztinstanzlichen Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 27. März 2012 im Fall Pfleiderer war das Unternehmen zu der Überzeugung gelangt, dass damit keine Fortführungsprognose mehr gegeben ist.
Nach intensiver Prüfung von alternativen Konzepten zur Umsetzung der Finanzrestrukturierung ist das Management zu der Einschätzung gelangt, dass die Fortführungsprognose für das Unternehmen nicht mit hinreichender rechtlicher Sicherheit wiederhergestellt werden kann. Daher ist die Stellung eines Insolvenzantrags rechtlich geboten.
Die Unternehmensleitung wird gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter daran sgdbzmnd, tjs Ngovsvjypsb jpg Caawaicnhvha iu qwy Harzehsjy hnrxekqvhyxqjtf.