Damit macht PWO von den Möglichkeiten des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 Gebrauch. Auf diese Weise wollen wir Terminsicherheit sowie den bestmöglichen Schutz der Gesundheit von Aktionären, Mitarbeitern und beteiligten Dienstleistern gewährleisten. Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton für angemeldete
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