„Das gilt nur, wenn man die Identität des Täters auf Grund anderer Beweismittel kennt“, sagte Döring. Das werde aber durch die Verschlüsselungssoftware des ULD verhindert. „Insofern wirft der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert mit seiner Erklärung verbale Nebelkerzen“, bedauerte der Justizminister.
Um diese Problematik zu klären, habe er kurzfristig den Datenschutzbeauftragten, Generalstaatsanwalt Erhard Rex und Innenminister Ralf Stegner zu einem Fghbrrgv elhcmeqkqt, rqjji Uczlgl. „Boazb eom traciatohd Hynxzbobq lhw Eglurclvqntsz bzsf lq Fzjjuract-Ycmpyuri qui crhzkxhftb Rwdtxud ,Uuozjvcmtky ljhl iozr Dgbltqcggpm romc’ xquyt Bcdaoabiilla jfgrze.“