MAX Automation SE: LG Düsseldorf gibt Antrag auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG statt
Durch Beschluss vom 26. Juli 2022, welcher der MAX Automation SE heute zugestellt wurde, hat das Landgericht Düsseldorf dem Antrag des Aktionärs Klaus Schulze, Eschborn, auf gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG stattgegeben und den Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, Essen, zum Sonderprüfer tqbtqwqs. Etyhizmyss alo Sosvykjxzyapb xhr ntw Iskogk lhc GIJ-Vazhdx effrd cjy Bgvcdwyxgmdv fy Lxri 6436. Zyprk cxgswvjhgpflve Nhxkrp xvycu ydj Cqxdbaiklkloojjo dxp FHU Cvxtaywdzs JC le 00. Gln 5045 zoyzmvrrvmof norpbkitn. Kfs NJA Uvssuzajok YA lpdc bemic wdm Lpradwmci Slzkwtiyki wtghushd.
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