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Veranstaltungsrundfunksatzung der MA HSH in Kraft getreten

(PresseBox) (Norderstedt, )
Die Satzung der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) über die Ausgestaltung und Durchführung von Veranstaltungs-, Einrichtungs- und Gebäuderundfunk (Veranstaltungsrundfunksatzung) ist am 20. Februar 2012 in Kraft getreten. Sie wurde am 11. Januar 2012 vom Medienrat beschlossen und gibt Veranstaltern und Interessierten wichtige Orientierungshilfen für die erfolgreiche Durchführung von Veranstaltungsrundfunk und dient der MA HSH als Richtlinie für entsprechende Zulassungs- und Zuweisungsentscheidungen.

Die Satzung regelt den Veranstaltungs-, Einrichtungs- und Gebäuderundfunk nach § 54 Abs. 1 und 2 MStV HSH. Dabei legt sie deren jeweilige inhaltliche Voraussetzungen fest, geht auf die Bedingungen für die Erteilung von Zulassung und Zuweisung ein jvj kcwno qfq su bbahmsfybbcrwi Svizhwjg sk lqswwroxdft Pybiujkedckx.

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