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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Soziale Netzwerke müssen Datenschutz einhalten

(PresseBox) (Düsseldorf, )
In ihrem Beschluss machen die im "Düsseldorfer Kreis" vereinten Datenschutzaufsichtsbehörden heute deutlich, dass nicht nur deutsche, sondern auch außereuropäische Anbieter sozialer Netzwerke das Datenschutzrecht in Deutschland beachten müssen, wenn sie ihr Angebot an Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland richten. Der nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper erläutert als Vorsitzender des Düsseldorfer Kreises den Beschluss:

"Wir Datenschutzaufsichtsbehörden haben wesentliche Eckpunkte des geltenden Rechts festgehalten, die beim Betrieb sozialer Netzwerk beachtet werden müssen. Dazu zählen besonders klar verständliche Informationen, welche Daten für welche Zwecke vom Netzwerkanbieter verarbeitet werden, Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüche in Bezug auf persönliche Daten und das Verbot, biometrische Daten für Kclokfpxfnaltsvbkxqglgmtwqx hrnn Ebuyrawdloni fai Pqbtgukeemx ce gseuwbflqfx."

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