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IHK Lippe: Mini-GmbH kommt gut an
"Die jüngere Schwester der GmbH ist ein anerkanntes Mitglied in der Familie der deutschen Kapitalgesellschaften geworden", beschreibt IHK-Firmenrechtsberaterin Hannelore Quast diese Entwicklung. Allerdings sind mittlerweile zehn Prozent der lippischen Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) wieder gelöscht worden. Doch entspreche diese Quote, laut Quast, in etwa auch den GmbH-Abmeldungen.
Wegen ihres etwas hölzernen Namens wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) umgangssprachlich oft als Mini-GmbH bezeichnet. "Eine Firmierung als GmbH ist jedoch absolut nicht zulässig", verweist Quast auf die Gesetzesvorgaben, "lediglich die Kurzform UG (haftungsbeschränkt) ist möglich."
Eine UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH. Sie bietet denselben Vorteil, dass sich die Haftung aus der unternehmerischen Tätigkeit auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Im Vergleich zur Voll-GmbH sind die Gründungshürden erheblich herabgesetzt. Das einzubringende Mindest-Stammkapital beträgt statt 25.000 Euro lediglich einen Euro. Es muss allerdings in bar erbracht werden. Sachgründungen sind nicht zulässig. "Damit wird die Wahl einer UG (haftungsbeschränkt) insbesondere für kleine Dienstleistungsunternehmen interessant", meint Quast, "diese brauchen für die Aufnahme ihrer Geschäfte nur eine geringe Kapitalausstattung." Aber Achtung: Wie eine Voll-GmbH muss auch eine UG (haftungsbeschränkt) zwingend Jahresabschlüsse erstellen und kommt auch nicht in den Genuss von Freibeträgen bei der Gewerbesteuer. Das verursacht für den Unterhalt einer solchen Gesellschaft im Vergleich zum Kleingewerbe zusätzliche Kosten.
Die IHK Lippe hält weitere Informationen zur UG (haftungsbeschränkt) unter www.detmold.ihk.de vor. Die IHK-Existenzgründungs- und Rechtsberater helfen bei der Wahl der passenden Rechtsform, Telefon: +49 (5231) 7601-0.
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