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Nils Ohl
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Ab 1.1. neue Handelsregisternummern im Bereich Königs Wusterhausen
Die Umschreibung der Registernummer erfolgt antrags- und kostenfrei und wird den Betroffenen vom Amtsgericht Cottbus mitgeteilt. Die Kosten für die Aktualisierung von Geschäftsbriefen und anderen Unterlagen müssen die Unternehmen laut §37a HGB jedoch selbst tragen.
Der Wechsel des Gerichtsbezirkes basiert auf dem Brandenburgischen Gerichtsorganisationsgesetz vom 19. Dezember 2011. Damit gehen neben dem Handelsregister auch alle anderen Registersachen vom Amtsgericht Potsdam auf das Amtsgericht Cottbus über.
"Diese Neuorganisation dürfte bei vielen Handels- und Genossenschaftsregisterbetrieben und anderen in Registern geführten Vereinen und Personen weitgehend unbekannt sein. Deshalb bietet die IHK Cottbus allen betroffenen Unternehmen aus ihrem Bezirk zusätzliche Informationen an, damit diese sich entsprechend darauf vorbereiten können", erklärt Dr. Michael Kuttner, Sprecher des IHK-Regionalausschusses Dahme-Spreewald.
Weitere Informationen zum Thema über Ivonne Lojek, IHK Cottbus Geschäftsstelle Schönefeld, Telefon: 0355 365-3101, E-Mail: lojek@cottbus.ihk.de, oder online unter www.cottbus.ihk.de, Dokumentennummer 10215.
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