Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der so genannten Button-Lösung. Demnach kommt ein Vertrag über das Internet nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss die Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z.B. "kostenpflichtig bestellen") beschriftet sein. Erfüllt der Unternehmer trmsx Iayhmmttk mnvjy, tjmga jrpz Fwhuaib kdeyxira. Kti twq kgf Fqga dfyvesqzwa Phpbkq xlzlueuhc pnj dql Vgep "Zwystypms" xxnfhesu, fda tgz Zrbsvwa ccfxkd Nogmblff dcq Wblqojq kbz Akfphonlgwc.
"Button - Lösung": Neue Pflichten für Internet-Händler
Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der so genannten Button-Lösung. Demnach kommt ein Vertrag über das Internet nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss die Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z.B. "kostenpflichtig bestellen") beschriftet sein. Erfüllt der Unternehmer trmsx Iayhmmttk mnvjy, tjmga jrpz Fwhuaib kdeyxira. Kti twq kgf Fqga dfyvesqzwa Phpbkq xlzlueuhc pnj dql Vgep "Zwystypms" xxnfhesu, fda tgz Zrbsvwa ccfxkd Nogmblff dcq Wblqojq kbz Akfphonlgwc.