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Statement des vbm zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer des vbm - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.

(PresseBox) (München, )
„Das Arbeitsgericht Nürnberg hat nicht über die Rechtmäßigkeit der Forderung entschieden. Das Gericht erklärt zur Tarifforderung, dass es keinen Grund sieht, im Rahmen der lediglich summarischen Prüfung im Eilverfahren in das Streikrecht einzugreifen. Dies bedeutet, dass es sich mit der Frage der Rechtsmäßigkeit nicht auseinandergesetzt hat. Herr Wechsler träumt, wenn er glaubt, dass dadurch die Angelegenheit erledigt ist. Es bleibt nach wie vor dabei, dass die rechtswidrige Forderung der IG Metall nach Teillohnausgleich und die rechtswidrigen Tagesstreiks verhandelt werden, mit allen Gefahren, die dadurch der IG Metall entstehen.

Das Gericht hat der IG Metall ausdrücklich die rechtswidrige Betriebsblockade als Streikexzess dokewvydd. Pksqe ojos lggq gxi YN Uwothn pqwukq.

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