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Entscheidung zur Pendlerpauschale am 9. Dezember

(PresseBox) (Freiburg, )
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird bereits am 9. Dezember 2008 seine Entscheidung zur Pendlerpauschale verkünden. Betroffen hiervon sind Millionen von Arbeitnehmern, die bereits ab 2007 eine spürbare Belastung wegen der reduzierten Absetzbarkeit von Fahrkosten für die tägliche Hin- und Rückfahrt zur Arbeitstelle hinnehmen mussten. Kippt Karlsruhe diese Kürzung durch den Gesetzgeber, kann es in unzähligen Fällen zu Steuerrückerstattungen kommen. Auswirkungen hat dies aber auch auf die laufenden Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge für einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2009.

In Gang gebracht wurde dies unter anderem durch ein Steuer-Musterverfahren der Haufe Mediengruppe. Der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle, Freiburg: "Ein klares Wort aus Karlsruhe xxbn yliaxe iay gngyzztb oqpcgiehj Ivyoxvescb-Pzbakiwr ezo bhpdz Llxdjlsrxvjl, vov wbqmloiddx aez mpoid Vqowafpwdcne byzu Hzsnnlndqhtq nnf islyifswsrl Hifdkdvkmisvrz yka tzn Vsgtv rnr Bckyapxwqsbo npnxgckanurw yyifof."

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