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Alfred Bouß
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Erbschaftsteuerreform entlastet mittelständische Betriebe
Erfreulich sei, dass insbesondere die Verbesserungsvorschläge des Handwerks aufgenommen worden seien, wonach Betriebsübergaben mittelständischer Betriebe jetzt deutlich von der Erbschaftssteuer verschont werden. Möhrle: "Auch unter Berücksichtigung des vom Handwerk vorgeschlagenen und jetzt anerkannten üblichen Bewertungsverfahrens können damit Betriebe weitgehend ohne Erbschaftsteuer übergeben werden - an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Mio. Euro und an Kinder bis zu einem Betriebsvermögens 2,8 Mio. Euro."
Dank der nochmals verkürzten betrieblichen Haltefrist und der Begrenzung der Lohnsummenklausel auf sieben Jahre werde die Flexibilität der mittelständischen Betriebe weniger eingeschränkt als zunächst befürchtet. Darüber hinaus gelte das Lohnsummenquorum ohnehin nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten.
Das politische Ziel der Reform, Betriebsübergaben mittelständischer Betriebe von Erbschaftssteuern zu verschonen, sei letztendlich nicht aus dem Auge verloren worden, so Möhrle weiter: Die Kombination aus 85 %-igem Bewertungsabschlag vom Betriebsvermögen, neuem betrieblichem Abzugsbetrag und deutlich erhöhten persönlichen Freibeträgen trage dem Rechnung.
Die Handwerkskammer Reutlingen wird in Kürze einen Erbschaftsteuerrechner kostenlos online zur Verfügung stellen (www.hwk-reutlingen.de). Damit können sich die Betriebe einen Überblick über die Auswirkungen der neuen Regelungen verschaffen und vergleichen, ob altes oder neues Recht günstiger für sie ist.
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