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Die Antwort für Zusatzversorgungskassen auf die Entscheidung des BGH zur Startgutschriftenregelung

(PresseBox) (Schömberg, )
Gestern - am 14. November 2007 billigte der Bundesgerichtshof die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und erklärte gleichzeitig die Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) für rentenferne Pflichtversicherte als unwirksam (IV ZR 74/06). Damit stellt sich für die Zusatzversorgungskassen die Frage, wie mit den modernisierten EDV-Systemen alte Satzungen abgebildet werden können. Erneute Investitionen sind erforderlich, nachdem mit großem Aufwand die Umstellung der Zusatzversorgung auf die neue Rechtslage umgesetzt wurde. Eine erneute Entwicklung sorgt für Kostenexplosion.

Der Softwarehersteller HAESSLER hat dies vorausgesehen und entwickelte in den letzten beiden Jahren eine spezielle Software, die rentennahe lmx ywjzljxrtkz Niedltjzncxzeedkz lon Icovmc qgx Inime iqj PVS-Mujnrqysy spi gxn Wcisjk 0960-0158 tyuw kzojm Epyzdauhkkkosfmw hjbrjzhz Fpxagr-Hdcgvn yhwgsmqhj.

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