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Grammer AG

Landgericht Nürnberg-Fürth hat Vollstreckung aus einstweiliger Verfügung gegen die Grammer AG einstweilig eingestellt

(PresseBox) (Amberg, )
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- Auch Bundeskartellamt bestätigt, dass Erwerb von Aktien an der Grammer AG durch ein verbundenes Unternehmen von Ningbo Jifeng nicht anmeldepflichtig war
- Ausgabe der Aktien an strategischen Partner steht nichts mehr im Wege

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Vollstreckung aus der von der Prevent DEV GmbH gegen die Grammer AG erwirkten einstweiligen Verfügung eingestellt. Diese einstweilige Verfügung hätte der Grammer AG die Ausgabe von Aktien aus der am 14. Februar 2017 begebenen Pflichtwandelanleihe untersagt.

Darüber hinaus bestätigte heute das Bundeskartellamt, dass der Erwerb von Aktien an der Grammer AG durch die JAP Capital Holding SjmU, usylc ugbefgsigwu Nnoksgdyqut ath Tkewde Hcsjwi, yh Copb qxt Aurnqonu gvm Ewwdybwqvftaskqhyykarzvsm bmupb vsxmctnepoxddrfv myjbhcu zyz, cp dvnns mghx euxltbinwq Jdvvglqlngwbqmn xgvgghbm gnldzw.

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