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Altersversorgung Deutsche Reichsbahn: BAG-Entscheidung ist bitter - Gewerkschaft prüft weiteres Vorgehen
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat sich enttäuscht über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR) gezeigt. Die Erfurter Richter hatten am Dienstag die Klage eines Betroffenen im Grunde zurückgewiesen. Das Gericht hatte die Zuständigkeit praktisch angezweifelt. In der Verhandlung war zuvor deutlich geworden, dass man der Meinung ist, hier sei die Sozialgerichtsbarkeit zuständig.
"Das ist bitter", kommentierte die stellvertretende EVG-Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, die Entscheidung. Völlig unverständlich sei der Grundsatzstreit, ob nun Sozial- oder Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig seien. "Das Sozialgericht erklärt, das Arbeitsgericht ist zuständig, das Arbeitsgericht sagt, das Sozialgericht ist zuständig", kritisierte Rusch-Ziemba. Im Kern geht es um den früheren Rahmenkollektivvertrag aus der ehemaligen DDR. Aus diesem leiten sich die Ansprüche der rund 40.000 Betroffenen ab. "Deshalb war für uns auch das Arbeitsgericht die zuständige Instanz", betonte die Vize-Chefin der Gewerkschaft.
Die EVG will nun das weitere Vorgehen prüfen. "Dazu werden wir aber zunächst die genaue Urteilsbegründung abwarten", kündigte Rusch-Ziemba an.
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