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Bundeskartellamt wird erst im März 2009 über den Einstieg der EnBW bei der EWE entscheiden
Eine derartige Fristverlängerung ist angesichts der Komplexität der angestrebten Transaktion, die als größte ihrer Branche seit 2004 gilt, nicht ungewöhnlich. Grund für die Fristverlängerung sind Bedenken des Bundeskartellamtes im Hinblick auf eine mögliche Konzentration in regionalen Gasmärkten infolge des geplanten Anteilserwerbs. Die EnBW ist zuversichtlich, dass im Rahmen des nun verlängerten Prüfverfahrens die noch offenen Punkte geklärt werden können.
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